WHG-Zertifizierung


Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur von dafür qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Eine Voraussetzung ist, dass eine betrieblich verantwortliche Person über die vorgeschriebene Qualifikation verfügt, die die Einhaltung der Anforderungen des WHG gewährleistet. Für die Zertifizierung als WHG-Fachbetrieb müssen betrieblich verantwortliche Personen die erfolgreiche Teilnahme an einem WHG-Grundkurs (zum Beispiel beim TÜV) und einem WHG-Fachkurs nachweisen.